Sie können Ihre Immobilie verkaufen, während sie vermietet ist, aber jedem potenziellen Käufer muss mitgeteilt werden, dass ein aktueller Mietvertrag besteht und dass die Immobilie nicht im Leerstand verkauft wird.
Der Mieter hat das Recht, die Wohnung bis zum Ende der Mietzeit zu belegen, es sei denn, beide Parteien verhandeln und vereinbaren eine Kündigung des bestehenden Vertrages.
In einigen Fällen kann die Tatsache, dass Ihre Immobilie zuverlässige Mieter hat, für potenzielle Investoren attraktiv sein.