Nein! Wenn Sie mit uns einen Maklervertrag unterschreiben, dürfen Sie weiterhin versuchen Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten.
Wir erheben keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, wie z. B. für Inserate, Exposés, Porti, etwaige Eingabekosten in Internetportalen und ähnliche Kommunikationsdienste sowie Kosten für Besichtigungsfahrten.
Wir bitten Sie aber, uns frühzeitig zu informieren, damit wir die Vermarktung einstellen.
Auf eine Zusammenarbeit mit ihnen würden wir uns sehr freuen und wir freuen uns über jeden Auftrag.