

Gerade in der aktuellen Situation ist es für Vermieter wichtig sich über die Staffel- und Indexmiete zu informieren. Viele Vermieter wissen nicht welche Bedeutung diese beiden Begriffe haben, obwohl diese doch ausschlaggebend sind, vor allem während der Inflation.
Wir liefern Ihnen eine kurze Definition zu den jeweiligen Begriffen.
Staffelmiete:
Unter einer Staffelmiete versteht man den Mietzins, der in vorher festgelegten Zeiträumen in bestimmten Beträgen in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart wird. In der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung
Indexmiete:
Unter einer Indexmiete versteht man den Mietzins, der durch einen Preisindex in seiner Entwicklung nach oben oder nach unten bestimmt wird. Bezugsindex ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.” Auch die Indexmiete muss schriftlich vereinbart werden.
Doch welche Mietverträge dieser Art sind vorteilhafter bzw. Attraktiver für Vermieter ?
Staffelmietverträge sind für Vermieter in der Regel vorteilhafter als Indexmieten. Vermieter, die daran interessiert sind, den Verwaltungsaufwand von Mieterhöhungen zu minimieren, sind mit einer Staffelmiete besser beraten, da Zeitpunkt und Höhe der Mieterhöhung bereits im Mietvertrag vereinbart werden. Während bei einer Staffelmiete das Kündigungsrecht des Mieters für bis zu vier Jahre ausgeschlossen werden kann (§ 557a Abs. 3 BGB), ist das Kündigungsrecht des Mieters bei einer Indexmiete nicht beschränkt. Vermieter, die in naher Zukunft Renovierungsmaßnahmen durchführen wollen, sollten sich daher nicht für Indexmieten entscheiden. Bei gestaffelten Mieten können Vermieter bei stabiler Währung oft höhere Mieterhöhungen als Indexmieten erhalten. Gehen Vermieter jedoch langfristig davon aus, dass die Inflation in Zukunft stark ansteigen wird, kommt auch Indexleasing in Betracht.