Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Vertragsgegenstand und Provision
(1) Gegenstand des Vertrags zwischen dem Kunden und der Cita Immobilien GmbH (nachfolgend “Agentur” genannt) ist die Vermittlung des Nachweises oder des Abschlusses von Miet-, Pacht- oder Kaufverträgen durch die Agentur.
(2) Mit erfolgreichem Abschluss des durch die Agentur vermittelten Vertrages entsteht ein Provisionsanspruch für die Agentur. Die Provision beträgt bei Kaufverträgen 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt. und bei Mietverträgen 2,0 Monatskaltmieten inkl. MwSt., sofern nicht individuell eine abweichende Provisionshöhe vereinbart wurde.
(3) Die Provision ist mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungsstellung in Zahlungsverzug.
§2 Haftung
Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
§3 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Die Agentur wird personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
§4 Auskunftsrecht
Die Agentur hat gegenüber dem Kunden ein Auskunftsrecht darüber, mit wem und zu welchen Bedingungen der vermittelte Vertrag abgeschlossen wurde. Dieses dient der Überprüfung des Provisionsanspruchs.
§5 Angebote
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Angaben zu Objekten beruhen auf Informationen Dritter. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
§6 Auftragsbeendigung
Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur umgehend zu informieren, wenn er seine Verkaufs- oder Kaufabsicht aufgibt.
§7 Vertraulichkeit
Informationen der Agentur sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Die Firma Cita Immobilien GmbH und ihre Mandanten sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit es gesetzlich zu vereinbaren ist, der Geschäftssitz der Firma Cita Immobilien GmbH in Frankfurt am Main liegt.
§9 Auftragsbeendigung
Der Kunde verpflichtet sich, der Firma Cita Immobilien GmbH umgehend mitzuteilen, wenn er seine Kauf-, Verkaufs-, Vermiet- oder Mietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Vermeidung der Firma Cita Immobilien GmbH das Objekt an einen Dritten veräußert und er vorab an die Firma Cita Immobilien GmbH einen Alleinauftrag erteilt hat, verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 9,8 Prozent der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Bezieher bleibt es in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es gleichermaßen der Firma Cita Immobilien GmbH unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§10 Vertraulichkeit
Die mittels der Firma Cita Immobilien GmbH übermittelten Fakten und Angebote sind bloß für den Empfänger bestimmt, ebendiese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist bloß nach vorheriger Genehmigung durch die Unternehmung Cita Immobilien GmbH erlaubt. Die Firma Cita Immobilien GmbH verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, speziell die persönlichen Informationen der Mandanten, vertraulich zu behandeln. Die Firma Cita Immobilien GmbH weist darauf hin, dass alle Informationen in der Datenverarbeitung gesichert und aufbewahrt bleiben.
§11 Schadenersatz bei Weitergabe von Informationen
Kommt es infolge der Weitergabe von Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, haftet der Kunde der Firma Cita Immobilien GmbH auf Schadenersatz in Höhe der festgelegten Provision.
§12 Änderungsvorbehalt
Die Firma Cita Immobilien GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.