Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Cita Immobilien (nachfolgend „Unternehmen“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“), die über unsere Dienstleistungen oder unsere Website abgeschlossen werden. Sie gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.
- Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsausschluss
- Leistungen, die nicht ausdrücklich schriftlich zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart wurden, sind ausgeschlossen.
- Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Leistungsverzögerungen, die auf Umstände außerhalb seiner Kontrolle zurückzuführen sind.
3. Kosten- und Vergütungsstruktur
- Die Kosten und Gebühren für die Dienstleistungen des Unternehmens werden im Dienstleistungsvertrag detailliert aufgeschlüsselt. Wenn nicht anders im Vertrag geregelt, berechnen wir bei Vermietungen 1x Monatsnettomieten zzgl. MwSt. als Provision und beim Verkauf 3% zzgl. MwSt. jeweils vom Käufer und Verkäufer.
- Alle Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4. Haftung für Angaben im Exposé
- Das Unternehmen stellt Informationen und Daten im Exposé nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben.
- Der Kunde ist aufgefordert, die Angaben im Exposé eigenständig zu prüfen und das Unternehmen über festgestellte Unstimmigkeiten zu informieren.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen mit den für die Durchführung der Dienstleistung notwendigen Informationen zu versorgen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde stellt sicher, dass die vom Unternehmen bereitgestellten Dienstleistungen nicht missbräuchlich oder für illegale Zwecke genutzt werden.
6. Nutzungsrechte an Kundendaten
- Der Kunde räumt dem Unternehmen das Recht ein, die bereitgestellten Daten für die Vertragserfüllung, für die Dienstleistungsverbesserung und für Werbezwecke, unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, zu nutzen.
7. Abtretung & Aufrechnung
- Der Kunde kann Ansprüche gegen das Unternehmen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens abtreten oder aufrechnen.
8. Datenschutz
- Das Unternehmen verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden oder auf gesetzlicher Grundlage.
9. Haftungsbeschränkung
- Die Haftung des Unternehmens für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
10. Urheber- und Nutzungsrechte an Daten
- Sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Daten, Dokumentationen und Materialien, die vom Unternehmen im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt wurden, verbleiben beim Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
13. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erhalten, streng vertraulich zu behandeln und ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.
14. Aufwendungsersatz
- Für Verkäufer: Sollte der Kunde, in seiner Rolle als Verkäufer, während der Vertragslaufzeit das Verkaufsobjekt eigenständig an einen Interessenten veräußern oder nach Beendigung des Alleinauftrags an einen von dem Unternehmen während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen Interessenten, so steht dem Unternehmen die vertraglich vereinbarte Provision zu.
- Für Vermieter: Sollte der Kunde, in seiner Rolle als Vermieter, während der Vertragslaufzeit das Mietobjekt eigenständig an einen Interessenten vermieten oder nach Beendigung des Alleinauftrags an einen von dem Unternehmen während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen Interessenten, so steht dem Unternehmen die vertraglich vereinbarte Provision zu.
- Für Verkäufer: Dies gilt auch, falls der Kunde, in seiner Rolle als Verkäufer, während der Vertragslaufzeit seine Verkaufsabsichten aufgeben sollte. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen die vertraglich vereinbarte Provision als Aufwendungsersatz für die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Aufwendungen zu entrichten.
- Für Vermieter: Dies gilt auch, falls der Kunde, in seiner Rolle als Vermieter, während der Vertragslaufzeit seine Vermietungsabsichten aufgeben sollte. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen die vertraglich vereinbarte Provision als Aufwendungsersatz für die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Aufwendungen zu entrichten.
15. Rechte an Fotos und Aufstellung von Vermietungsschildern
- Rechte an Fotos und Bildern: Die Rechte an der Verwertung der vom Auftraggeber veranlassten oder selbst gefertigten Fotos und Bilder von der Immobilie / Liegenschaft des Auftraggebers liegen für jetzt und eine spätere Nutzung ausschließlich beim Unternehmen. Dies schließt die Verwendung der Bilder für Marketingzwecke, Veröffentlichungen und andere kommerzielle Aktivitäten ein, sofern nicht gesetzlich eingeschränkt.
- Aufstellung von Vermietungsschildern / -bannern: Das Unternehmen ist berechtigt, ein Vermietungsschild / -banner an der Immobilie / Liegenschaft des Auftraggebers aufzustellen. Dies dient der Förderung und Beschleunigung des Vermietungsprozesses und erfolgt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften.
16. Exklusivitätsvereinbarung und Verpflichtungen des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages keine weiteren Makler mit Maklerleistungen hinsichtlich des Vertragsobjektes zu beauftragen. Er anerkennt und wahrt die Ausschließlichkeitsrechte des Unternehmens und verpflichtet sich, jegliche Maklertätigkeit Dritter bezüglich des Vertragsobjektes zu untersagen.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle Interessenten an das Unternehmen zu verweisen bzw. das Unternehmen hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Interaktionen und Verhandlungen professionell und gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen geführt werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, das Vertragsobjekt nicht eigenständig zu vermieten oder zu verkaufen. Jegliche Vermietungs- oder Verkaufsaktivitäten müssen stets unter Einbeziehung und Zustimmung des Unternehmens als beauftragtem Dienstleister erfolgen, um die Qualität