Maklerprovision je Bundesland: Betragshöhe
Inhaltsverzeichnis:
Maklerprovision für Käufer
Im Jahr 2023 sind die Käufer von Immobilien in Deutschland weiterhin durch das im Dezember 2020 in Kraft getretene Maklergesetz geschützt. Dieses Gesetz regelt die Aufteilung der Maklerprovision und stellt sicher, dass Käufer nur die Hälfte der Gesamtprovision zahlen.
Die genaue Höhe der Provision kann variieren, da sie nicht gesetzlich festgelegt ist, aber sie beträgt in der Regel zwischen 1,785% und 3,57% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer für den Käufer.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Makler den Käufer über die Höhe der Provision informieren muss, bevor er den Maklervertrag unterzeichnet. Zudem ist der Käufer nur zur Zahlung seiner Provision verpflichtet, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass er seinen Teil der Provision bereits bezahlt hat.
Maklerprovision für Vermieter
Sie als Vermieter müssen, aufgrund des Bestellerprinzips, die Maklerprovision vollkommen eigenständig übernehmen. Wörtlich besagt es, dass wer die Dienstleistung eines Immobilienmaklers, als Vermieter in Auftrag nimmt, selbst für die Maklerkosten aufkommen muss. Dieses Prinzip gilt jedoch nur bei der Vermietung von Immobilien! Durchschnittlich liegt die Maklerprovision für Vermieter bei 2 Monatsnettokaltmieten. Bei Cita Immobilien zahlen Sie jedoch nur eine Monatsnettokaltmiete Provision!
Maklerprovision für Verkäufer
In jedem deutschen Bundesland gilt bislang seit der Neuerungen der Maklerprovision 2020 in der Regel: Die gesamte Maklerprovision beträgt 7,14 %, welche anteilig, gleichmäßig auf beide Seiten verteilt wird. Das heißt: Der Verkäufer muss eine Forderung von 3,57 % erfüllen und der Käufer ebenso. Der Makler vereinbart im Vorab, die entsprechende Doppelprovision! Diese Neuerung sollte der Entlastung beider Seiten dienen. Jedoch gibt es noch die Möglichkeit, dass der Verkäufer mit dem Makler in einem Vertrag festhält, dass er sich vorerst bereit erklärt, die gesamte Maklerprovision zu zahlen, aber im Nachgang dennoch einen Teil vom Käufer zurückbekommt. Damit Sie auf der sicheren Seite sind lassen Sie einen Immobilienanwalt über den Vertrag schauen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Die Maklerprovision bei Cita Immobilien
Wir von Cita Immobilien wissen, dass jeder Eigentümer sich ungern mit dem Stress des Immobilienverkaufs befassen will, aber auf der anderen Seite auch nicht dazu bereit ist, einen teuren Immobilienmakler bzw. die Maklerprovision zu bezahlen. Auch im Jahr 2023 ist, aufgrund der derzeitigen Inflation, Sparen angesagt. Deshalb beruht die Maklerprovision bei uns auf Verhandlungsbasis und wird so gestaltet, dass sowohl wir, als Makler, als auch Sie als Kunde mit unserer Zusammenarbeit zufrieden sind. Hier ein kleines Beispiel: V möchte seine Wohnung für 600.000 € verkaufen. Wenn wir die Immobilie, aber für 10.000 € verkaufen, dann können Sie sich die Differenz (10.000 €), als unsere Provisionszahlung vorstellen!
Fazit zur Maklerprovision 2023
Vermieter zahlen aufgrund des Bestellerprinzips die gesamte Maklerprovision vollkommen selbstständig. Denn wer die Dienstleistungen eines Maklers in Auftrag nimmt, muss auch eigenständig für die Kosten aufkommen!
Verkäufer und Käufer zahlen in den meisten Fällen anteilig, jeweils 3,57 % der Maklerprovision, um beide Seiten finanziell zu entlasten. Auf der anderen Seite gibt es noch die Möglichkeit, dass der Verkäufer sich bereit erklärt, im Voraus die Maklerprovision zu zahlen und im Nachhinein erst einen Teil der Maklerprovision vom Käufer zurückbekommt.
Alles in allem kann man sagen, dass die Maklerprovision 2023 immer noch zulasten der Vermieter ausgelegt ist, und diese eben vollkommen eigenständig die Maklerprovision übernehmen müssen. Jedoch wurden die Verkäufer, aufgrund der Regelung 2020 immens entlastet.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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