Warum ist es wichtig, vor dem Verkauf Ihrer Immobilie über Steuern Bescheid zu wissen?
Angenommen, Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie. Was Sie sofort tun werden, ist herauszufinden, wie viel Sie dafür verdienen können.
Sie werden recherchieren und rechnen, und schließlich werden Sie herausfinden, wie viel Sie voraussichtlich einnehmen werden. Dies wird der Mindestbetrag sein, den Sie bereit sind zu akzeptieren, wenn Sie Angebote erhalten.
Wenn Sie jedoch nicht die genauen Kosten und Steuern ermitteln, die Sie für die Transaktion zahlen müssen, wird dieser Mindestbetrag gesenkt. Und Sie werden Geld verlieren.
Warum ist das so?
Weil wir all diese Kosten und Steuern noch abziehen müssen. Es ist daher wichtig, diese Zahlen im Kopf zu behalten.
Außerdem können Sie durch Ihre Planung alle Steuervorteile nutzen, die Ihnen zustehen. Es gibt verschiedene Taktiken zur Steueroptimierung, von denen Sie profitieren können. Aber natürlich müssen Sie sie kennen.
Bevor Sie also ein Dokument unterschreiben und den Verkauf Ihrer Immobilie in Erwägung ziehen, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Beratung zur Immobilienfinanzierung durch den besten Immobilienmakler in Frankfurt am Main.
Kommen wir nun zum wichtigen Teil, nämlich den Steuern
Sie werden sich fragen, wie eine Investition steuerlich zu betrachten ist? Oder darüber hinaus, welche Steuern zu zahlen sind und in welcher Höhe.
Unter welchen Bedingungen müssen Sie Steuern zahlen?
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen und der Verkaufspreis höher ist, als der ursprüngliche Kaufpreis. In diesem Fall müssen Sie für einen Immobiliengewinn aufkommen, der unter Umständen steuerpflichtig ist.
Unter den folgenden Bedingungen sind Sie von der Zahlung der Kapitalsteuer befreit:
1. Sie verkaufen Ihre Immobilie innerhalb von mindestens 4 Jahren nach dem Kauf.
2. Die zu verkaufende Immobilie ist gleichzeitig Ihr Hauptwohnsitz.
3. Der Verkaufspreis muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Verkauf vollständig in den Erwerb des Hauptwohnsitzes reinvestiert werden.
Der bei der Veräußerung eines Hauptwohnsitzes erzielte Kapitalgewinn ist steuerfrei.
Der Kapitalgewinn aus dem Verkauf eines Zweitwohnsitzes wird realisiert. Er unterliegt jedoch einem Einkommenssteuersatz von 19 % und einem Sozialversicherungssatz in Höhe von 15,5 % des Veräußerungsgewinns.
Die Steuerverwaltung wendet jedoch einen Freibetrag für den Veräußerungsgewinn an, der schrittweise ansteigt, je nachdem, wie viele Jahre sich die Immobilie bereits im Besitz befindet.
Die Spekulationssteuer
Wenn ein Eigentümer seine private Immobilie verkauft, kann eine Spekulationssteuer fällig werden. Private Übertragungen sind generell steuerpflichtig, auch wenn es sich um Immobilien handelt.
Die Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, denn nicht immer muss eine Spekulationssteuer gezahlt werden. Zum Beispiel, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie mehr als 10 Jahre liegen. Nun ist die Spekulationsfrist abgelaufen, so dass der Verkauf steuerfrei ist.
Die Zahlung der Immobilienertragssteuer erfolgt über den Notar, wenn die Immobilie übertragen wird.
Um eine genaue Vorstellung von der Höhe der zu zahlenden Steuern zu bekommen, kann man sich immer rechtlich beraten lassen oder sich von Immobilienfirmen beraten lassen. Sie können auch über Steuern beraten, von denen man befreit werden kann.