Kostenlose Immobilien-Leitfäden von CITA IMMOBILIEN
Vier Leitfäden für Eigentümer, Erben, Vermieter und Käufer in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Verantwortet von Benjamin Hemmati, Geschäftsinhaber von CITA IMMOBILIEN, geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschadenbewertung (DGuSV e.V.) und Baufinanzierungsberater (§ 34i und § 34c GewO). Jeder Leitfaden kommt als PDF per E-Mail – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Für Eigentümer
Leitfaden: Immobilie verkaufen in Frankfurt
Was Eigentümer vor dem ersten Gespräch wissen sollten. Der Leitfaden erklärt, wie der Wert einer Immobilie ermittelt wird, wie eine Preisstrategie entsteht und welche Unterlagen Käufer und Banken sehen wollen. Er führt in neun Schritten durch den Verkauf – von der Bewertung bis zur Übergabe.
- Wertermittlungsverfahren und Preisstrategie
- Unterlagenliste und Energieausweis
- Spekulationsfrist und Dreiobjektgrenze
- Provisionsteilung nach §§ 656a ff. BGB
- Die sieben teuersten Fehler beim Verkauf
Wann fällt beim Verkauf einer Immobilie Spekulationssteuer an?
Wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, ist der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Ausgenommen ist eine Immobilie, die im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurde. Die verbindliche Auskunft gibt der Steuerberater.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses?
Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens so viel Provision zahlen wie der Verkäufer. Bei CITA IMMOBILIEN ist das Wunschpreis-Modell die Regel: Der Eigentümer legt seinen Mindesterlös fest, die Vergütung entsteht nur aus dem Betrag darüber.
Brauche ich für den Verkauf einen Energieausweis?
Ja. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und die Kennwerte gehören bereits in die Anzeige.
Rund 14 Seiten · Version 1.1 · Stand 29.09.2026 · Autor: Benjamin Hemmati
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Für Erben und Erbengemeinschaften
Leitfaden: Eine Immobilie geerbt
Fristen, Erbengemeinschaft, Finanzamt – was jetzt zu tun ist. Der Leitfaden zeigt, welche Fristen sofort nach dem Erbfall laufen, welche Rechte jeder Miterbe in der Erbengemeinschaft hat und wie sich der Wertansatz des Finanzamts mit einem Gutachten widerlegen lässt.
- Ausschlagungsfrist nach § 1944 BGB und Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG
- Erbschein und Grundbuchberichtigung
- Erbengemeinschaft und Teilungsversteigerung
- Bewertung durch das Finanzamt und Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG
- Freibeträge, Familienheim und Spekulationsfrist des Erblassers
Wie lange kann ich eine Erbschaft ausschlagen?
Sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Berufung als Erbe erfahren haben. Lebte der Erblasser zuletzt im Ausland oder hielten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, sind es sechs Monate.
Muss ich die geerbte Immobilie dem Finanzamt melden?
Ja. Der Erwerb ist dem Erbschaftsteuer-Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, nachdem Sie davon erfahren haben.
Was kann ich tun, wenn das Finanzamt die Immobilie zu hoch bewertet?
Das Finanzamt bewertet nach einem pauschalen Verfahren. Liegt der tatsächliche Wert darunter, kann er mit dem Gutachten eines Sachverständigen nachgewiesen werden; dann gilt der niedrigere Wert. Solche Gutachten erstellt CITA IMMOBILIEN selbst.
Rund 14 Seiten · Version 1.1 · Stand 29.09.2026 · Autor: Benjamin Hemmati
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Für private Vermieter
Leitfaden: Eine Wohnung vermieten in Frankfurt
Mietpreis, Vertrag, Mieterauswahl – und die Fristen, die Geld kosten. Der Leitfaden erklärt, wie hoch die Miete sein darf, welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind und welche Fragen an Bewerber zulässig sind.
- Mietpreisbremse nach §§ 556d ff. BGB, Staffel- und Indexmiete
- Betriebskosten, Abrechnungsfrist und CO2-Aufteilung
- Schönheitsreparaturen und Kaution nach § 551 BGB
- Zulässige und unzulässige Fragen an Mietbewerber
- Übergabeprotokoll, Wohnungsgeberbestätigung, Mieterhöhung, Eigenbedarf
Wie hoch darf die Miete bei einer Neuvermietung in Frankfurt sein?
Frankfurt gehört zu den Gebieten mit Mietpreisbremse. Dort darf die Miete zu Beginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Kommt sie später, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten. Der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen.
Rund 13 Seiten · Version 1.1 · Stand 29.09.2026 · Autor: Benjamin Hemmati
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Für Käufer
Leitfaden: Immobilie finanzieren
Was Sie sich leisten können – und wie die Bank es sieht. Der Leitfaden rechnet von der tragbaren Monatsrate zum möglichen Kaufpreis, statt vom höchsten Kredit auszugehen, und zeigt, welche Unterlagen die Bank sehen will. CITA IMMOBILIEN arbeitet mit über 500 Banken und vergleicht die Konditionen.
- Tragbare Rate, Kaufnebenkosten und Beleihungsauslauf
- Tilgung und Restschuld
- Kündigungsrecht nach zehn Jahren (§ 489 BGB)
- Haushaltsrechnung und Objektbewertung der Bank
- Förderung und Finanzierungsbestätigung
Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?
Ausgangspunkt ist die Rate, die Sie dauerhaft tragen können, nicht der höchste Kredit, den eine Bank bewilligt. Aus Rate, Zins und Tilgung ergibt sich die Darlehenssumme; dazu kommt Ihr Eigenkapital, davon gehen die Kaufnebenkosten ab.
Kann ich ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der Zinsbindung kündigen?
Ja, nach zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung, mit einer Frist von sechs Monaten – auch wenn die Zinsbindung länger vereinbart ist.
Wozu brauche ich eine Finanzierungsbestätigung?
Sie zeigt dem Verkäufer, dass eine Bank den Kauf grundsätzlich finanziert. Mit der Bestätigung in der Hand wird ein Kaufangebot ernst genommen.
Rund 13 Seiten · Version 1.1 · Stand 29.09.2026 · Autor: Benjamin Hemmati
Leitfaden „Immobilie finanzieren" ansehen und kostenlos anfordernDie Leitfäden ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Fragen zu Ihrer Immobilie? 069 3486617-0, Montag bis Samstag 10 bis 20 Uhr, nach Terminvereinbarung.